Um als First Line Antibiotikum für die Therapie von EBP vom BLV und Vetsuisse empfohlen zu werden, muss sich der antibiotische Wirkstoff im Zielgewebe gut anreichern, wenig Resistenzen gegen die häufigsten Erreger aufweisen und nicht als Reserve-Antibiotikum eingestuft sein. So sieht die Situation in der Schweiz aus.